Strafrecht

In allen Stadien des Verfahrens ist es sinnvoll, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Umso früher, desto besser. Oft werden die Weichen für ein Verfahren früh gestellt. Wird z.B. im Ermittlungsverfahren eine Aussage bei der Polizei gemacht, ist diese schwer wieder aus der Welt zu schaffen.

Der Anwalt kann vor einer ersten Aussage die Akte sichten und dann mit Ihnen besprechen, ob eine Aussage sinnvoll ist und wie diese ggf. gemacht wird (persönlich oder durch Verteidigererklärung).

Nach Durchsicht der Akten kann auch eine erste Prognose über den Verlauf des Verfahrens und einen möglichen Ausgang (Einstellung, Verurteilung) abgegeben werden.

Grundsätzlich lautet die Empfehlung: Sprechen Sie zunächst mit einem Anwalt, bevor Sie eine Aussage machen. Sie haben das Recht dazu und es wird Ihnen nicht negativ ausgelegt werden.

 

In einer Hauptverhandlung fühlen sich viele dem Gericht schutzlos ausgeliefert. Sie kennen ihre Rechte nicht und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen und welche Anträge gestellt werden müssen. In größeren Verfahren ist die Vertretung durch einen Anwalt sogar vorgeschrieben (Pflichtverteidigung). Der Mandant und der Anwalt arbeiten hier im Idealfall als Team. Umso besser ich den Fall und seine Hintergründe kenne, desto besser kann ich Sie auch verteidigen.

  

In allen Fällen stehe ich Ihnen helfend zu Seite.