Betreuungsrecht

Betreuung

 

Ist eine Person erkrankt und kann auf Grund dieser Krankheit ihr Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen, kann ihr vom Gericht ein Betreuer bestellt werden. Eine Entmündigung gibt es nicht mehr! Der Betreuer ist, neben der Person selbst, zusätzlich in den ihm übertragenen Aufgabenkreisen tätig.

Ist der Betreuer z.B. für den Bereich Vermögenssorge bestellt, kann er für den Betroffenen Schulden regulieren, Ansprüche auf Sozialleistungen geltend machen, Überweisungen tätigen etc.

Ist der Betreuer für den Bereich Gesundheit bestellt, kann er z.B. mit den Ärzten sprechen, in ärztliche Maßnahmen einwilligen, Verordnungen besorgen und Pflegedienste organisieren.

 

Eine Betreuung kann von jeder Person bei Gericht angeregt werden (siehe dazu auch unter Formulare).

 

Sollte bei Ihnen eine Betreuung in Frage kommen oder z.B. auf Grund von Umzug ein Betreuerwechsel anstehen, können Sie sich auch selbst einen Betreuer aussuchen. Teilen Sie das dann bitte dem Gericht frühzeitig mit. Ich übernehme Betreuungen aus dem Mannheimer Stadtgebiet. Da meine Kapazitäten allerdings beschränkt sind, ist eine vorherige Absprache notwendig. Es sollte vorher ein Kennenlerngespräch mit mir vereinbart werden.

 

 

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

 

Sie wollen selbst entscheiden, was im Falle von Alter oder schwerer Krankheit mit Ihnen geschieht? Sie wollen eine vom Amtsgericht angeordnete Betreuung ganz vermeiden? Sie wollen für den Ernstfall vorsorgen und eine Person Ihres Vertrauens als Betreuer einsetzen? Sie wollen Vorsorgevollmacht erteilen? Sie oder ein Angehöriger haben eine Betreuung bekommen oder ist gerichtlich untergebracht (z.B. auf einer geschlossenen Station der Psychiatrie) und Sie haben Beratungsbedarf? Auch in diesen Fällen unterstütze ich Sie gerne.

 

 

Beratung

 

Sie oder Ihr/e Angehörige/r ist in einer sozial oder gesundheitlichen schwierigen Situation und Sie wissen nicht mehr, wie es weitergehen soll? Ich biete Beratung für solche Situationen an. In diesem Rahmen kann die weitere Versorgung geplant und können Pflege- und Sozialleistungen  beantragt werden. Ich kann hier auf jahrelange Erfahrung aus meiner Tätigkeit als Betreuerin zurückgreifen.  Möglicherweise kann damit auch eine Betreuung vermieden oder Angehörige können entlastet werden. 

 

 

Verfahrenspflegschaften

 

Ich übernehme auch Verfahrenspflegschaften im Betreuungsrecht  und Pflegschaften im Familienrecht nach Gerichtsbeschluss.