Anwalts- und Betreuungskosten und mögliche Erstattungen

Viele scheuen die hohen Kosten, die der Anwaltsbesuch verursacht. Das muss nicht sein. Nicht jede Vertretung und Beratung ist automatisch teuer. Bedenken Sie auch, was es Sie kosten kann, wenn Sie sich keinen anwaltlichen Rat einholen.

 

1. Beratung

Eine Erstberatung kostet höchstens 190 € (zzgl. MwSt.).

Wenn Sie diesen Betrag nicht bezahlen können, besteht die Möglichkeit Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Das für Ihren Wohnsitz zuständige Amtsgericht stellt dafür Beratungshilfescheine aus. Sie müssen lediglich einen Eigenanteil von 15 € zahlen. Bitte bringen Sie den Schein und die 15 € bereits zur ersten Beratung mit. Es empfiehlt sich, Unterlagen über das Einkommen oder öffentliche Leistungen (z.B. Arbeitslosengeldbescheid) zur Beantragung beim Amtsgericht mitzunehmen.

Unter der Rubrik „Formulare“ finden Sie auch einen Beratungshilfeantrag.

Bei der Erstberatung werden wir über die weiteren Kosten und die mögliche Finanzierung sprechen. Sie können die Kosten auch schon vorab telefonisch oder per Email erfragen.

 

2. Vertretung

Die Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung finden sich im RVG. Im Zivilrecht richten sie sich nach dem Streitwert, im Strafrecht sind sie pauschalisiert. Bei der ersten Besprechung kann ich Ihnen die voraussichtlich auf Sie zukommenden Kosten berechnen.

 

2.1 Pflichtverteidigung

In größeren oder schwierigeren Strafsachen besteht die Möglichkeit der Pflichtverteidigung. Die Kosten übernimmt zunächst die Staatskasse.

Mit Zustellung der Anklageschrift oder bei der Haftbefehlseröffnung bekommen Sie ggf. schon die Aufforderung einen Verteidiger zu benennen. Im Ermittlungsverfahren kann ich den Antrag für Sie stellen.

Liegt kein Fall der Pflichtverteidigung vor, müssen Sie die Kosten selbst tragen.

 

2.2  Prozesskostenhilfe

Im Zivilrecht und in der Strafvollstreckung besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe (PKH) in Anspruch zu nehmen, wenn Sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Auch hierfür finden Sie den Antrag unter der Rubrik „Formulare“. Bei der Beantragung bin ich Ihnen gerne behilflich. Bitte bringen Sie alle nötigen Unterlagen mit.

 

3. Betreuungen

Die Kosten der Betreuung errechnen sich pauschal. Je nach Vermögenssituation (die Grenze liegt aktuell bei 10.000 €) werden sie vom Betreuten oder von der Staatskasse getragen.

4. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patentenverfügung

Für alle diese Bereiche ist vom Gesetzt kein fester Preis vorgegeben. In einem ersten Gespräch einigen wir uns auf einen Festpreis.